Thomas Stibenz · Hero-Bild (AGB)

Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen.

Auftragsproduktionen · Lizenzierungen · BGB § 305 ff.

§ 1 Anwendungsbereich

Diese AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge und für die Lizenzierung von Stock-Fotos. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

§ 2 Auftragsproduktionen

Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande.

Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Weitere Zusatzleistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.

Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

Der Fotograf räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.

§ 3 Lizenzierung von Stock-Fotos

Bei der Lizenzierung von Stock-Fotos räumt der Fotograf dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an den lizenzierten Fotos ein.

Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.

§ 4 Vergütung und Fälligkeit

Die Vergütung erfolgt nach individueller Vereinbarung. Standard-Modelle sind:

Reisekosten, Spesen, externe Dienstleistungen (Stylisten, Maskenbildner, Modelle, Locations, Genehmigungen) sowie nachträglich beauftragte Mehr- und Sonderleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist die Vergütung mit Ablieferung der Aufnahmen sofort fällig. Bei größeren Aufträgen kann der Fotograf eine Anzahlung in Höhe von 30 % bei Auftragserteilung sowie eine Zwischenrechnung verlangen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §§ 286, 288 BGB. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 5 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Das Urheberrecht an den vom Fotografen erstellten Aufnahmen verbleibt gemäß §§ 7, 13 UrhG beim Fotografen. Der Auftraggeber erhält an den vereinbarten Aufnahmen das in § 2 dieser AGB beschriebene oder im Einzelvertrag definierte Nutzungsrecht.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist eine Bearbeitung der Aufnahmen, die über eine reine Anpassung an die Ausgabemedien (Größe, Beschnitt, Farbprofile) hinausgeht — insbesondere starke Retusche, Inhalt-veränderndes Compositing oder die Verwendung mit Mitteln der generativen KI als Trainings- oder Inputmaterial — ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Fotografen unzulässig.

Der Fotograf hat gemäß § 13 UrhG das Recht auf Namensnennung als Urheber. Die Nennung erfolgt in werkbezogener Form ("Foto: Thomas Stibenz" oder "© Thomas Stibenz"). Bei redaktioneller oder öffentlicher Verwendung der Aufnahmen ist diese Nennung verpflichtend, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich darauf verzichtet wurde.

Eine Weiterübertragung der Nutzungsrechte an Dritte oder die Unterlizenzierung bedarf, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

§ 6 Haftung

Der Fotograf haftet für Schäden, die er, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, in vollem Umfang. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei Verletzung einer Kardinalpflicht durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung des Fotografen der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Der Fotograf haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie ausgebliebene Einsparungen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Eine Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Fotograf sichert die finalen Aufnahmen für 90 Tage nach Ablieferung; danach erlischt die Aufbewahrungspflicht.

§ 7 Gewährleistung

Der Fotograf führt seinen Auftrag unter Berücksichtigung der berufsüblichen Sorgfalt und der vom Auftraggeber gegebenen Weisungen durch. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich zu rügen.

Bei begründeter Mängelrüge hat der Fotograf das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche bleiben § 6 dieser AGB vorbehalten.

§ 8 Kündigung und Auftragsabbruch

Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit kündigen. Wird die Kündigung vom Auftraggeber ausgesprochen, so steht dem Fotografen die vereinbarte Vergütung zu. Der Fotograf muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 649 BGB).

Pauschalisiert beträgt das Ausfallhonorar:

Bereits angefallene Aufwendungen (Reise, externe Dienstleister, Material) werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber steht der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.

Höhere Gewalt (insbesondere Krankheit des Fotografen, behördliche Anordnungen, extreme Witterung bei Außenaufnahmen) berechtigt beide Parteien zur Verschiebung des Termins; ein Ausfallhonorar fällt in diesen Fällen nicht an.

§ 9 Datenschutz bei der Auftragserfüllung

Soweit der Fotograf im Rahmen der Auftragserfüllung personenbezogene Daten — insbesondere Bildaufnahmen abgebildeter Personen — verarbeitet, geschieht dies auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG, KUG).

Werden im Rahmen des Auftrags Personen abgebildet (z. B. Mitarbeiter-Portraits, Reportage, Eventfotografie), ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, die erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen einzuholen (Einwilligung nach § 22 KUG bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO sowie die transparente Information nach Art. 13 DSGVO).

Der Fotograf nutzt die im Auftrag erstellten Bilder eigennützig nur zu Referenz- und Portfoliozwecken, sofern dem nicht widersprochen wurde und keine Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen entgegenstehen.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist — soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz des Fotografen (Freiburg im Breisgau).

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Mai 2026. Diese AGB sind ein Branchen-Standard-Template, das auf den Service-Mix von Thomas Stibenz Fotografie zugeschnitten ist. Vor finalem Live-Gang empfehlen wir eine anwaltliche Schlussprüfung.